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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Reservierungen von Räumlichkeiten der Allresto Flughafen München GmbH.
2. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen ausdrücklich widersprechen.
II. Vertragsabschluss und Haftung
1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Veranstalter gegenüber der Allresto zustande.
2. Der Veranstalter haftet für Schäden sämtlicher Art.
III. Leistungen, Preise, Zahlungen
1. Wir verpflichten uns, gegenüber dem Veranstalter, alle im Vertrag festgehaltenen Leistungen zu erbringen.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise an die Allresto zu zahlen. Dies gilt auch für eine Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der Allresto an Dritte.
3. Sofern es sich bei den vereinbarten Preisen um Bruttopreise handelt, schließen diese die jeweilige gesetzliche MwSt. ein.
Soweit das Angebot auf Nettopreisen beruht, ist die gesetzliche MwSt. noch hinzuzurechnen.
Überschreitete der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Brauhaus allgemein für derartige Leistungen berechnetet Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % erhöht werden.
4. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
5. Wir behalten uns vor, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
IV. Rücktritt der Vertrages
1.Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt bei einem Rücktritt
bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung (22.02.2009) 20% der VA Kosten
bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung (10.03.2009) 50 % der VA Kosten
bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung (17.03.2009) 80 % der VA Kosten
bis 1 Tage vor Beginn der Veranstaltung (23.03.2009) 100% der VA Kosten
in Rechnung zu stellen.
Der Rücktritt von einem Vertrag ist nur in schriftlicher Form gültig.
V. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Allresto mitgeteilt werden.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmer um maximal 5% wird von der Allresto bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.
Jedoch wird bei Bestellungen von Banketts, bzw. vorher festgelegten Menüs im Rahmen der Abrechnung die Personenanzahl zugrunde gelegt, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
3. Sollte die Anzahl der Teilnehmer nach oben abweichen, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl im Rahmen der Abrechnung zugrunde gelegt.
4. Falls die Teilnehmerzahl um mehr als 10 % abweicht, ist die Allresto berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, sowie andere Tische/Räumlichkeiten zuzuordnen.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, ohne dass wir zugestimmt haben, so können zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden, außer ein Verschulden unsererseits ist Grund der Zeitverschiebung.
VI. Einbringung von Speisen & Getränken
1. Grundsätzlich dürfen keinerlei Speisen und Getränke eingebracht werden.
2. Bei Veranstaltungen bei denen Korkgeld oder ähnliche Vereinbarungen schriftlich vereinbart wurden, ist Absatz 1. hinfällig.
VII. Verlust oder Beschädigung miteingebrachter Sachen
1. Mitgeführte, persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in unseren Räumen.
2. Wir übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung,
VIII. Schlussbestimmungen
1.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen.
2. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
3. Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz der Allresto.
4. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten, ist München, soweit der Veranstalter ein juristisches Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls München.
5. Wir beziehen uns auf deutsches Recht.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


