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Sicherheit am Flughafen
Flughafenfeuerwehr


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Für Ihre Sicherheit im Einsatz:
Die Flughafenfeuerwehr
Die Feuerwehr ist in hohem Maße für die Sicherheit am Flughafen verantwortlich. Neben Brandschutz und technischer Hilfeleistung gehören Feuersicherheitswachen und Unterstützung des medizinischen Dienstes zu ihren vielfältigen Aufgaben.
Rechtlicher Status der Flughafenfeuerwehr
Das Landratsamt Freising hat die Flughafenfeuerwehr als Werkfeuerwehr anerkannt. Der Bescheid enthält u.a. Anforderungen an die Organisation, Personalstärke, Ausbildung, Fahrzeuge, Ausrüstung und Geräte, Feuerwachen, Feuerwehr-Einsatzzentrale der Feuerwehr. Die Pflichtaufgaben der Feuerwehr sind
- Brandschutz und technische Hilfeleistung beim Luftverkehr und seinen Einrichtungen nach den jeweils geltenden ICAO-Richtlinien (ICAO: Internationale Zivilluftfahrt Organisation)
- Brandschutz und technische Hilfeleistung bei Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen im Flughafenbereich nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz
- Hilfeleistungen außerhalb des Flughafengeländes auf Anforderung nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz
Der Stellenplan der Feuerwehr enthält derzeit 192 Planstellen
Die Mitarbeiter versehen Dienst im 24-Stundendienst mit zwei Wachabteilungen zur Besetzung von 42 Funktionen. Die Funktion des "Einsatzleiters vom Dienst" und "Lagedienstführers" werden durch Mitarbeiter mit Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst gestellt.
Gliederung des Alarmdienstes
Die "Mindestanwesenheitsstärke" der Feuerwehr beträgt derzeit 42 Mitarbeiter. Es ergibt sich folgende Aufteilung:
- 1 Einsatzleiter vom Dienst mit einem Führungsassistent
- 1 Zugführer Flugzeugbrandschutz mit einem Führungshelfer
- 1 Zugführer Gebäudebrandschutz mit einem Führungshelfer
- 1 Lagedienstführer in der Feuerwehr-Einsatzzentrale
- 2 Einsatzbearbeiter in der Feuerwehr-Einsatzzentrale
- 2 Gruppen für den Flugzeugbrandschutz mit je einem Gruppenführer und acht Feuerwehrmänner
- 2 Staffeln für den Gebäudebrandschutz mit je einem Staffelführer und fünf Feuerwehrmänner
- 1 Trupp mit einem selbstständigen Truppführer und ein Feuerwehrmann




