Standort & Ausbau

Der Flughafen München - Bayerns Tor zur Welt

Der Flughafen München feierte 2017 sein 25-jähriges Jubiläum. Im Jahr 1992 ist er von Riem ins Erdinger Moos gezogen. Heute ist er ein Drehkreuz mit weltweiten Verbindungen und wichtiger Standortfaktor für die Menschen und Unternehmen in der Region.


  • Hochmoderne Büro und Konferenzmöglichkeiten
  • Luftaufnahme mit Blick auf Tower, Parkhäuser sowie Terminal 1 und Vorfeld-West.
  • Vielflieger können praktisch vom Büro in den Flieger steigen. Umgekehrt haben sie es nach der Ankunft nicht weit ins Büro.
  • Das Forum des München Airport Center ist eine der größten überdachten Freiflächen Europas. Hier finden regelmäßig Events statt
  • Luftaufnahme des Flughafens München, Terminal 2 und Satellit
  • Der stangenförmige Satellit verfügt über drei zusätzlich gebaute Passagierebenen und über insgesamt 52 Gates.

Standort

Standort - Koordinaten Flughafen München

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17. Mai 1992

Eröffnung des Flughafens München am neuen Standort


28,5 Kilometer

Entfernung vom Stadtkern München


1.575 Hektar

Gesamtfläche, davon zwei Drittel Grünflächen

Infrastruktur am Flughafen München

Ausgezeichnete Infrastrukturdaten rund um den Flugbetrieb ermöglichen kurze Umschlagzeiten für Airlines und maximalen Komfort für Passagiere.


Terminal 1

  • Länge: 1081 Meter
  • Fläche: 198.000 Quadratmeter
  • Gepäckförderanlage: 18 Kilometer lang


Terminal 2

  • Länge: 980 Meter
  • Fläche: 125.800 Quadratmeter
  • Gepäckförderanlage: 46 Kilometer lang


Satellit Terminal 2

  • Länge: 609 Meter
  • Fläche: 125.000 Quadratmeter

2 Start- und Landebahnen

je vier Kilometer lang und 60 Meter breit

78 Meter

Höhe des Towers am Flughafen München

70 Fluggastbrücken

als direkte Verbindung zwischen Terminals und Flugzeugen

  • Luftaufnahmen Gesamtansicht des Flughafen München

Bauvorhaben dritte Start- und Landebahn

Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau einer dritten Start- und Landebahn wurde am 5. Juli 2011 von der Regierung von Oberbayern erlassen. Mit dieser Entscheidung bestätigte die Genehmigungsbehörde nach intensiver Prüfung und Abwägung sämtlicher Aspekte des Ausbauvorhabens die beantragten Planungen für die dritte Start- und Landebahn samt den Teilprojekten.

Im Juli 2015 wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die letzten Beschwerden zurück und entschied damit abschließend, dass die Planungen der Flughafen München GmbH alle fachlichen und gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das Baurecht ist damit rechtskräftig und gültig.

Die bayerische Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern hat sich 2023 in ihrem Koalitionsvertrag auf ein Moratorium hinsichtlich der Planungen für den Bau einer dritten Start- und Landebahn bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode verständigt.