Die Schulung zum Luftsicherheitskontrollpersonal ist für Personen vorgeschrieben, die Luftsicherheitsaufgaben an Flughäfen durchführen.
Die Schulung zum Luftsicherheitskontrollpersonal ist für Personen vorgeschrieben, die Luftsicherheitsaufgaben an Flughäfen durchführen.
Die Schulung dient zur Erlangung der Kompetenzen, um Luftsicherheitsaufgaben gemäß Kapitel 11.2.3.1 der DVO (EU) 2015/1998 wahrnehmen zu können.
Themen und Inhalte ergeben sich aus der Luftsicherheitsschulungsverordnung i.V.m. dem Modulsystem des BMI in seiner aktuellen Form.
Die Schulung beinhaltet unter anderem folgende Themen:
Detaillierte Informationen zu den Themen und Inhalten erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Luftsicherheitskontrollpersonal, das Kontrollen von Personen, Handgepäck, mitgeführten Gegenständen und aufgegebenem Gepäck durchführt
Gültige/positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG
Schulungsbescheinigung gem. § 8 LuftSiSchulV
Auf Anfrage
Auf Anfrage