11.2.3.1 Luftsicherheitskontrollpersonal

Die Schulung zum Luftsicherheitskontrollpersonal ist für Personen vorgeschrieben, die Luftsicherheitsaufgaben an Flughäfen durchführen.

Nutzen

Die Schulung dient zur Erlangung der Kompetenzen, um Luftsicherheitsaufgaben gemäß Kapitel 11.2.3.1 der DVO (EU) 2015/1998 wahrnehmen zu können.

Inhalt

Themen und Inhalte ergeben sich aus der Luftsicherheitsschulungsverordnung i.V.m. dem Modulsystem des BMI in seiner aktuellen Form.

Die Schulung beinhaltet unter anderem folgende Themen:

  • Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
  • Verfahren für Zugangskontrollen
  • Möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
  • Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung
  • Robuste und belastbare Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor

Detaillierte Informationen zu den Themen und Inhalten erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Zielgruppe

Luftsicherheitskontrollpersonal, das Kontrollen von Personen, Handgepäck, mitgeführten Gegenständen und aufgegebenem Gepäck durchführt

Voraussetzungen

Gültige/positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG

Wichtige Hinweise

Die Zulassung zum Luftsicherheitskontrollpersonals nach Nummer 11.2.3.1 setzt eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung voraus. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Beide Prüfungsteile sind bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde abzulegen.

Zertifikat

Schulungsbescheinigung gem. § 8 LuftSiSchulV

Auf einen Blick

  • Lernform: Präsenzveranstaltung
  • Ort: München-Flughafen
  • Sprache: Deutsch

Termin

Auf Anfrage

Kosten

Auf Anfrage

Veranstaltungsort

  • AirportAcademy

  • Straße LabCampus 52
  • PLZ / Ort 85356  München-Flughafen

Kontakt

Team Security-Training - AirportAcademy 

Flughafen München GmbH