Diese Fortbildung ist für alle Personen, die eine Erstschulung gemäß Kapitel 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998 absolviert haben, gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Fortbildung ist für alle Personen, die eine Erstschulung gemäß Kapitel 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998 absolviert haben, gesetzlich vorgeschrieben.
Aufrechterhaltung der Kompetenzen (Qualifikation) als Luftsicherheitskontrollpersonal gemäß Kapitel 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998
Grundlagen der Luftsicherheit
Die Fortbildung richtet sich an Personen, die Zugangskontrollen an einem Flughafen sowie Überwachungen und Streifengänge durchführen.
Gültige/positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG
Wichtige Änderung zum 01.01.2025:
Mit Veröffentlichung der neuen Luftsicherheits-Schulungsverordnung wird ab dem 01.01.2025 eine jährliche Fortbildung zur Aufrechterhaltung der erworbenen Kompetenzen erforderlich.
Fortbildungsnachweis gem. § 8 i.V.m. § 31 LuftSiSchulV
Dauer 4 UE
215,00 Euro zzgl. MwSt.
Im Seminarpreis enthalten sind: Seminarunterlagen, Erfrischungsgetränke und Kaffee