Die Schulung zum Luftsicherheitskontrollpersonal ist für Personen, die Luftsicherheitsaufgaben an Flughäfen durchführen, vorgeschrieben.
Die Schulung zum Luftsicherheitskontrollpersonal ist für Personen, die Luftsicherheitsaufgaben an Flughäfen durchführen, vorgeschrieben.
Die Schulung dient zur Erlangung der Kompetenzen, um Luftsicherheitsaufgaben gemäß Kapitel 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998 wahrnehmen zu können.
Luftsicherheitskontrollpersonal, das Zugangskontrollen sowie Überwachungen und Streifengänge an Flughäfen durchführt
Gültige/positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG
Zum Erhalt des Nachweises über die erfolgreiche Teilnahme ist eine schriftliche Lernerfolgskontrolle vorgeschrieben.
Wichtige Änderung zum 01.01.2025:
Mit Veröffentlichung der neuen Luftsicherheits-Schulungsverordnung wird ab dem 01.01.2025 eine jährliche Fortbildung zur Aufrechterhaltung der erworbenen Kompetenzen erforderlich.
Schulungsbescheinigung gem. § 8 LuftSiSchulV
Siehe Anmeldeformular unten
Dauer: 30 UE
Tag 1 bis Tag 4: 8:30 - 15:00 Uhr
870,00 Euro zzgl. MwSt.