Aufrechterhaltung der Qualifikationen gem. 11.2.5. und 11.2.5. mit 11.2.3.10. Kombianteil der DVO(EU) 2015/1998.
Sowie die Aufrechterhaltung der Kompetenzen und Aneignung neuer Kompetenzen entsprechend der Sicherheitsentwicklung.
Aufrechterhaltung der Qualifikationen gem. 11.2.5. und 11.2.5. mit 11.2.3.10. Kombianteil der DVO(EU) 2015/1998.
Sowie die Aufrechterhaltung der Kompetenzen und Aneignung neuer Kompetenzen entsprechend der Sicherheitsentwicklung.
Außerdem:
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht.
Anderes Sicherheitspersonal für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen.
Nachweis einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZUP) gem. §7 Luftsicherheitsgesetz. Bitte weisen Sie diese vorab, z.B. durch einen Farbscann Ihres Flughafenausweises, nach - an Kontakt.
Von Nachweis befreit gem. §8 Abs.2 Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung sind Beamte des Polizeivollzugdienstes und der Zollverwaltung.
Vorqualifikation durch eine Erstschulung gem. 11.2.5. bzw. 11.2.5. mit 11.2.3.10. Kombianteil der VO(EU) 2015/1998.
Wurde die Vorqualifikation nicht bei der AirportAcademy erworben, teilen sie uns bitte die Ziffern dieser in separater Email mit.
gemäß EU-Verordnung: spätestens nach jeweils 5 Jahren mit einer Wiederholungsschulung zu verlängern.
Schulungsbescheinigung gem. § 20 und § 21 LuftSiSchulV
Siehe Veranstaltungstermine unten
Dauer: 5 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.)
jeweils von 09:00 bis ca. 13:30 Uhr
320,00 Euro zzgl. MwSt.
Im Seminarpreis enthalten sind: Seminarunterlagen, Erfrischungsgetränke und Kaffee, Lernerfolgskontrolle