11.2.5. Sicherheitsbeauftragte (auch mit Kombianteil 11.2.3.10.) - Wiederholung

Nutzen

Aufrechterhaltung der Qualifikationen gem. 11.2.5. und 11.2.5. mit 11.2.3.10. Kombianteil der DVO(EU) 2015/1998.

Sowie die Aufrechterhaltung der Kompetenzen und Aneignung neuer Kompetenzen entsprechend der Sicherheitsentwicklung.

Inhalt

  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
  • Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  • Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen
  • Kenntnis der verwendeten Ausweissysteme
  • Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • Kenntnis der Meldeverfahren
  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
  • Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
  • Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
  • Kenntnis von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen
  • Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und der Verfahren für ihre Einhaltung
  • Kenntnisse der internen, nationalen, unionsweiten und internationalen Qualitätskontrollen
  • Fähigkeit zur Motivation anderer
  • Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren

Außerdem:

  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände

  • Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
  • Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen
  • Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar

Zielgruppe

Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht.
Anderes Sicherheitspersonal für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen.

Voraussetzungen

Nachweis einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZUP) gem. §7 Luftsicherheitsgesetz. Bitte weisen Sie diese vorab, z.B. durch einen Farbscann Ihres Flughafenausweises, nach - an Kontakt.
Von Nachweis befreit gem. §8 Abs.2 Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung sind Beamte des Polizeivollzugdienstes und der Zollverwaltung.

Vorqualifikation durch eine Erstschulung gem. 11.2.5. bzw. 11.2.5. mit 11.2.3.10. Kombianteil der VO(EU) 2015/1998.
Wurde die Vorqualifikation nicht bei der AirportAcademy erworben, teilen sie uns bitte die Ziffern dieser in separater Email mit.

Wichtiger Hinweis

gemäß EU-Verordnung: spätestens nach jeweils 5 Jahren mit einer Wiederholungsschulung zu verlängern.

Zertifikat

Schulungsbescheinigung gem. § 20 und § 21 LuftSiSchulV

Auf einen Blick

  • Lernform: Präsenzveranstaltung
  • Ort: München-Flughafen
  • Sprache: Deutsch

Termin

Siehe Veranstaltungstermine unten

Dauer: 5 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.)

jeweils von 09:00 bis ca. 13:30 Uhr

Kosten

320,00 Euro zzgl. MwSt.

Im Seminarpreis enthalten sind: Seminarunterlagen, Erfrischungsgetränke und Kaffee, Lernerfolgskontrolle

Veranstaltungsort

  • AirportAcademy

  • Straße LabCampus 52
  • PLZ / Ort 85356  München-Flughafen

Kontakt

Team Security-Training - AirportAcademy 

Flughafen München GmbH