Der Flughafen München ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben seitens der EU verpflichtet, alle Flughafenlieferungen einer 100-prozentigen Kontrolle zu unterziehen.
Diese Sicherheitskontrolle kann unter Gewährleistung der sicheren Lieferkette vom "bekannten Lieferanten für Flughafenlieferungen" übernommen werden, um die - unter Umständen zeitaufwändige - Kontrolle am Flughafen zu ersetzen.
Die Benennung als "bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen" setzt insbesondere die Benennung eines Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen (Kap. 11.2.5) voraus. Dafür werden die hier angebotenen Schulungen nach VO (EU) 2015/1998 notwendig.
Alle Informationen zur Benennung als "bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen" finden Sie unter Lieferanten.