Lieferanten

Kontrollvorgaben Flughafenlieferungen

Der Flughafen München ist aufgrund geltender EU Gesetzgebung verpflichtet, Flughafenlieferungen vor Einbringung in den Sicherheitsbereich des Flughafens zu kontrollieren. Diese Sicherheitskontrolle kann unter Gewährleistung der sicheren Lieferkette vom "Bekannten Lieferanten für Flughafenlieferungen" übernommen werden, um die - unter Umständen zeitaufwändige - Kontrolle am Flughafen zu ersetzen.

Dazu sind unten aufgeführte Anträge und Formulare auszufüllen und unterschrieben an die Konzernsicherheit des Flughafens München zu senden.

Merkblatt über Flughafenanlieferungen in den Sicherheitsbereich

​Als "bekannter Lieferant" benennen lassen

Um sich als bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen benennen zu lassen, reichen Sie bitte die nachfolgenden Dokumente sowie einen Schulungsnachweis gem. Kapitel 11.2.5 des Anhangs der VO (EU) 2015/1998 und einen amtlichen Handelsregisterauszug vollständig und unterschrieben ein. Die Adresse finden Sie im Antragsformular.

Alle Personen, die Kontrollen an den Lieferungen durchführen, benötigen zudem eine Schulung gem. Kapitel 11.2.3.10 des Anhangs der VO (EU) 2015/1998.

Darüber hinaus wird für den Zutritt/die Zufahrt zum Sicherheitsbereich ein Flughafenausweis, Vorfeldführerschein sowie eine Vorfeldplakette benötigt.


Status "bekannter Lieferant" verlängern

Um den Status des bekannten Lieferanten zu verlängern bzw. um Datenänderungen oder eine Anpassung des Sicherheitsprogramms vorzunehmen, verwenden Sie bitte nachfolgende Dokumente.
Wenn Sie Schulungen auffrischen oder absolviere möchten, so wenden Sie sich bitte an unsere Airport Academy. Anfrage bezüglich Vorfeldplaketten richten Sie bitte an die Ausweisstelle.





Anliefermöglichkeiten für Flughafenlieferungen

Ihr Ansprechpartner

Häufige Fragen zum Thema Lieferungen