Drohnen (UAS – Unmanned Aircraft Systems) werden für die Freizeit- und kommerzielle Verwendung immer beliebter. Dabei wird häufig nicht ausreichend darauf geachtet, dass es für den Besitz, Betrieb und Flugeinsatz von Drohnen zahlreiche Vorschriften und Regeln gibt. Am Flughafen München und in der direkten Umgebung ist der Betrieb von Drohnen in der „offenen“ Kategorie untersagt.
In der Kontrollzone des Flughafens kann die Nutzung unter gewissen Bedingungen erlaubt sein.