Transportieren Sie in Ihrem Handgepäck nur die Artikel, auf die Sie während der Reise nicht verzichten wollen oder können. Je weniger Handgepäck, desto reibungsloser kommen Sie durch die Sicherheitskontrolle.
Flüssigkeiten und Pulver
Legen Sie die Flüssigkeiten immer getrennt vom restlichen Handgepäck vor. Flüssigkeiten dürfen Sie in Behältern mit einem Volumen von maximal 100 ml in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Tüte mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen mitführen. Pro Passagier ist maximal eine Tüte zulässig.
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass das Sicherheitspersonal Flaschen und Behältnisse zu Prüfzwecken öffnen muss. Ausschließlich aus Sicherheitsgründen kann die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck untersagt werden.
Medikamente und Spezialnahrung
Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) dürfen Sie auch in Behältnissen, die größer als 100 ml sind, im Handgepäck mitführen.
Duty free Artikel
Flüssigkeiten, Cremes etc. aus Duty-free-Einkäufen können Sie von jedem Flughafen und Flugzeug grundsätzlich im Handgepäck transportieren. Voraussetzung ist, dass sich die Flüssigkeit mit dem Kaufbeleg in einem unbeschädigten, versiegelten Sicherheitsbeutel befindet und mit einer besonderen Kontrolltechnik überprüft wird. Mit dieser Kontrolltechnik werden ebenso flüssige Medikamente und Spezialnahrungen untersucht.
Bestimmungen für Reisen in die USA
Die US-Luftsicherheitsbehörde (TSA) hat die Sicherheitsregeln für Flüge in die USA ab 30. Juni 2018 angepasst. Die Liste verbotener Gegenstände wird um Pulver oder pulverähnliche Substanzen ergänzt, die mit einem Volumen von mehr als 350ml nicht mehr zur Mitnahme im Handgepäck erlaubt sein werden.
Pulver oder pulverähnliche Substanzen mit weniger als 350 ml Volumeninhalt können ebenfalls von der Mitnahme im Handgepäck ausgeschlossen sein, wenn die Substanz nicht zweifelsfrei als unbedenklich eingestuft wird. Zu weiteren Details, wenden Sie sich bitte an die TSA oder die nationalen Behörden.
Wir empfehlen allen Passagieren mit Reiseziel USA auf die Mitnahme von Pulver oder pulverähnlichen Substanzen entweder vollständig zu verzichten oder im aufgegebenen Reisegepäck zu verstauen.