Pro Person und Tag dürfen Sie zum privaten Gebrauch oder zum Verschenken folgende Waren und Mengen abgabefrei aus Deutschland ausführen:
Pro Person und Tag dürfen Sie zum privaten Gebrauch oder zum Verschenken folgende Waren und Mengen abgabefrei aus Deutschland ausführen:
Führen Sie mehr als die zulässigen Freimengen mit, melden Sie die Ware beim Zoll an. Waren, die zum Handel oder zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind, sind unabhängig von ihrem Wert immer anzumelden. Dies gilt auch für Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen (z.B. Betäubungsmittel, Waffen, Munition, artengeschützte Tiere und Pflanzen, Teile davon sowie daraus hergestellte Waren).