- Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Feuerbeschau unter Einhaltung aller behördlichen Vorgaben
- Beratung von Nutzerinnen und Nutzern bei der Mängelbeseitigung und bei der Weiterentwicklung von Präventionskonzepten
- Empfehlung von Kompensationsmaßnahmen bei Mängeln im baulichen und organisatorischen Brandschutz
- Austausch aller relevanten Befunde der Feuerbeschau mit den zuständigen Abteilungen und Behörden
- Selbstständige Nachverfolgung der Mängelbeseitigung und Bewertung sowie Weitergabe dieser mit Auswirkung auf den abwehrenden Brandschutz