Passiver Schallschutz

Schallschutzprogramme

Die beiden bislang für den Flughafen München durchgeführten Schallschutzprogramme beruhen auf dem Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen München vom 08.07.1979 in der Fassung des 47. Änderungsplanfeststellungsbeschlusses vom 28.02.1995 sowie auf der Änderung der Nachtflugregelung vom 23.03.2001.

Die Flughafen München GmbH hat im Rahmen dieser Schallschutzprogramme umfangreiche Schallschutzmaßnahmen für die Betroffenen in der Flughafenregion ergriffen, damit im Inneren der Räume und bei geschlossenen Fenstern in der Regel keine höheren Einzelschallpegel als 55 dB(A) auftreten. So wurden rund 4.300 Gebäude / Wohnungen mit Schallschutz, d.h. Schallschutzfenstern und Belüftungseinrichtungen ausgestattet sowie Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs entschädigt.

Die Flughafen München GmbH hat daher in der Vergangenheit bereits rund 62 Millionen Euro in Schallschutzmaßnahmen investiert. Die Schallschutzprogramme sind inzwischen abgeschlossen. Zudem wird in Zukunft ein Lärmschutzbereich nach FluLärmG für den Flughafen München festgesetzt werden. Daraus ergeben sich weitere Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen.

Tag- und Nachtschutzgebiet

Mit der Änderung der Nachtflugregelung wurde das Nachtschutzgebiet erweitert und mit dem bereits bestehenden Tagschutzgebiet ein kombiniertes Tag-/Nachtschutzgebiet ausgewiesen.

Schallschutz - Ein Service für die Region

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