Zollkontrolle bei Ankunft

Zulässige Waren und Freimengen

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise über die zulässigen Waren und Mengen, die Sie abgabefrei nach Deutschland einführen dürfen:

Reisen innerhalb der EU

Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat

Reisen nach Deutschland als Tourist oder Geschäftsreisender aus einem Nicht-EU-Staat

Zollbeamte verlassen das Flugzeug

Anmeldepflichtige Waren einführen

Führen Sie mehr als die zulässigen Freimengen mit, wählen Sie bei der Zollkontrolle den roten Ausgang (anmeldepflichtige Waren) und melden Sie die Ware beim Zoll an. Waren, die zum Handel oder zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind, sind unabhängig von ihrem Wert immer anzumelden. Dies gilt auch für Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen (z.B. Betäubungsmittel, Waffen, Munition, artengeschützte Tiere und Pflanzen, Teile davon sowie daraus hergestellte Waren).

Einfuhr von Pflanzen aus Nicht-EU-Staaten

Für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen für Privatpersonen gelten – wie für kommerzielle Sendungen – die Bestimmungen der Europäischen Union. Dies gilt auch, wenn Privatpersonen die Waren als Reisegepäck mit sich führen. Es gibt keine Ausnahmen für kleine Mengen. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise über die geltenden Bestimmungen zur Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen:

Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten

EU-Verordnung zur Einfuhr aus einem Drittland

Video der Europäischen Kommission (englisch mit deutschen Untertiteln): Pflanzengesundheit - Regeln für Passagiere 2020 

Zollbüro

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  • Bereich nach der Sicherheitskontrolle

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