Veröffentlichungspflichten

Energievertrieb

In den nachfolgenden Dateien finden Sie unser jeweils gültiges "Preisblatt für die Stromversorgung im Netz der Flughafen München GmbH" mit den dazu gültigen „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flughafen München GmbH für die Lieferung und den Bezug elektrischer Energie für einen Jahresverbrauch bis zu 100.000 kWh je Entnahmestelle“, das "Preisblatt für die Notstromversorgung im Netz der Flughafen München GmbH" sowie die Stromkennzeichnung der Flughafen München GmbH auf Basis des Energieträgermix im Jahr 2021, gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07.07.2005, geändert 2022. Auch finden Sie unser jeweils gültigen „Energieträgermix für Wärme und Kälte der Flughafen München GmbH“ auf Basis 2020 gemäß §5 FFVAV.

Für alle Kunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 100.000 kWh/Jahr und/oder einer regelmäßigen Leistung von mindestens 30 kW pro Marktlokation/Entnahmestelle bieten wir auf Wunsch einen individuellen Sondervertrag.

Zudem finden Sie unser jeweils gültiges „Preisblatt für die Fernwärmeversorgung im Netz der Flughafen München GmbH“, welches quartalsweise neu auf dieser Internet-Webseite veröffentlicht wird. Ergänzend finden Sie unseren jeweils gültigen „Energieträgermix für Wärme und Kälte der Flughafen München GmbH“ auf Basis 2020 gemäß §5 FFVAV.

Für einen reibungslosen, kostenfreien und den Richtlinien der Bundesnetzagentur konformen Datenaustausch und Lieferantenwechsel werden im nachfolgenden Dokument alle Angaben und Informationen der FMG als Lieferant zur Verfügung gestellt.


Kontakt

Energievertrieb



Netznutzung

Unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den Vorgaben der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, gewährt die Flughafen München GmbH allen Kunden und Lieferanten einen diskriminierungsfreien Stromnetzzugang. 

Für die Nutzung des Mittelspannungs- bzw. Niederspannungsnetzes verlangt die Flughafen München GmbH Netznutzungsentgelte.

In den nachfolgend aufgeführten Dateien können Sie die jeweils aktuellen Netznutzungsentgelte und ihren Gültigkeitszeitraum sowie den Netznutzungsvertrag und weitere Informationen zur Netznutzung finden.


Messstellenbetrieb

Für die mit Elektrizität versorgten Kunden, übernimmt die FMG die Erfassung von Verbrauchs- und Leistungsdaten.

Durch die im § 21 b des EnWG eingeführte Liberalisierung des Messwessen wird den Anschlussnutzern ermöglicht den Messstellenbetrieb von einem Dritten durchzuführen. Voraussetzung für die Übernahme des Messstellenbetriebs durch Dritte ist ein Messstellenrahmenvertrag zwischen der FMG und dem Messdienstleister.

Diese Verträge regeln die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs an den Messstellen von Letztverbrauchern in den Bereichen Elektrizität durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet der FMG auf der Grundlage des EnWG.

Im Preisblatt Netznutzung finden Sie die für den Messstellenbetrieb der FMG geltenden Tarife.

Netzstrukturdaten

Als Betreiber eines Elektrizitätsverteilernetzes ist die FMG nach § 17 Abs. 2 StromNZV verpflichtet, netzrelevante Daten zu veröffentlichen.


Netzzustand

Nach §15 Abs. 5 StromNZV ist die Flughafen München GmbH als Betreiber eines Elektrizitätsverteilernetzes verpflichtet, Engpässe in ihrem Netz unverzüglich zu veröffentlichen.

Netzengpässe: Zurzeit bestehen keine Engpässe im Verteilnetz Strom der Flughafen München GmbH.

Kontakt

Haben Sie Fragen zu Netznutzung, Netzanschluss, Messstellenbetrieb, Netzstrukturdaten oder dem Netzzustand? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail, wir freuen uns!

Netzbetrieb, Strom und Notstromanlagen