Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Münchner Flughafens ist unbefristet gültig
Die Flughafen München GmbH hat bei der zuständigen Regierung von Oberbayern einen Feststellungsantrag zur Frage der Bestandskraft des 98. Änderungsplanfeststellungsbeschlusses in Sachen Erweiterung des Flughafens München gestellt. In der jetzt vorliegenden Entscheidung der Regierung wird festgestellt, dass durch die FMG mit der Durchführung des Beschlusses begonnen wurde. Hier geht es zum Beispiel um den S-Bahn-Tunnel zur Realisierung des Erdinger Ringschlusses, den Ausbau des Straßennetzes im Osten des Airports, die Erweiterung des Vorfelds Ost für zusätzliche Flugzeugparkpositionen oder Kohärenzmaßnahmen.
Dies hat laut Regierung von Oberbayern zur Folge, dass der 98. ÄPFB nicht mehr mit Ablauf von 10 Jahren außer Kraft tritt. Der Antrag der FMG diente lediglich der Klärung des rechtlichen Status Quo und stellt keine Weiterverfolgung der Planungen zum Bau einer dritten Startbahn dar.
Weitere Informationen unter www.munich-airport.de/planfeststellungsbeschluss