50 Mio. Euro aus Umlandfonds für kommunalen Straßenbau

16. Sitzung des Nachbarschaftsbeirats Flughafen München am 10.02.2010

10.02.2010
In der 16. Sitzung des Nachbarschaftsbeirats wurde beschlossen, dass aus dem Gesamtvolumen des Umlandsfonds von 100 Millionen Euro, 50 Millionen Euro für Straßenverkehrsinvestionen in den Landkreisen Erding und Freising zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Landkreis Freising mit seinen Gemeinden erhält daraus einen Betrag von 26,6 Millionen Euro, der Landkreis Erding mit seinen Gemeinden einen Betrag von 23,4 Millionen Euro. Der Bemessung der Zuwendungen liegt ein Verteilungsschlüssel zugrunde, der die Länge des jeweiligen Kreisstraßennetzes einschließlich der Fahrradwege und die Bevölkerungszahl der beiden Landkreise berücksichtigt.

Hauptprojekte in den beiden Landkreisen sind die Westtangente Freising und die Nordumfahrung Erding. Für diese Projekte sollen die aus dem Umlandfonds bereitgestellten Mittel so bemessen werden, dass inkl. der staatlichen Förderung jeweils der Förderhöchstsatz von 90 Prozent erreicht wird. Für die Westtangente Freising wird dabei zunächst ein Förderhöchstbetrag von 13,5 Millionen Euro aus dem Umlandfonds angesetzt.

Die Mittel können ab Baubeginn einer dritten Start- und Landebahn abgerufen werden, der Höhe nach in jedem Jahr seit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses 10 Millionen Euro.

Die FMG gibt jedoch die im Gesamtbetrag enthaltenen bereits zugesagten Planungsmittel von je fünf Millionen Euro für die beiden Projekte Westtangente Freising und Nordumfahrung Erding auch für Herstellungskosten der beiden Straßen unabhängig vom Baubeginn einer dritten Start- und Landebahn frei.

In einer der Beschlussfassung vorausgegangenen Erklärung haben die Kommunen noch einmal bekräftigt, dass die Verpflichtungserklärung der FMG sie nicht am Gebrauch aller politischen und rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung einer dritten Start- und Landebahn hindern wird. Außerdem fordern sie weiterhin einen Ausgleich schon jetzt bestehender Nachteile sowie Dauerleistungen.

Sie bringen zum Ausdruck, dass es ungeachtet der Ablehnung einer dritten Start- und Landebahn für den Fall einer gerichtlich bestätigten positiven Planfeststellung im Interesse der Kommunen liegt, Vorsorge zu treffen, um ihren Bürgern wenigstens eine finanzielle Erleichterung zu sichern.

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