19.07.2007
In der letzten Sitzung des Nachbarschaftsbeirats stellte die FMG den Stand der Planungen für die bevorstehende Antragstellung im Planfeststellungsverfahren vor. Die Gewichte lagen auf den Veränderungen gegenüber dem Raumordnungsverfahren, auf Lärmauswirkungen und der Behandlung von Auflagen aus dem Raumordnungsverfahren.
Es ergaben sich folgende Schwerpunkte:
- Die aktualisierte Luftverkehrsprognose berücksichtigt u. a. Kerosinpreis und Emissionshandel. Zusätzliche Sensitivitätsprüfungen unter Einbeziehung einer CO2 Abgabe, eines Klimaaufschlags, gegenüber dem ROV veränderter Daten des Wirtschaftswachstums und des Kerosinpreises führten zur Erreichung der für 2020 prognostizierten Passagierzahlen 1 bis 2 Jahre früher oder später. An der Prognose von 610.000 Bewegungen für 2020 wird festgehalten. Die Kapazitätsgrenze für Zweibahnsysteme liege bei 480.000 Bewegungen, so dass der Ausbau zwingend erforderlich sei.
- Die für das Planfeststellungsverfahren vertiefte Konfigurationsanalyse bestätige die Bahnlage 5b als Vorzugsvariante.
- Innerhalb der technischen Planung sei entsprechend den Anmerkungen in der landesplanerischen Beurteilung der Flächenverbrauch um 30 % reduziert worden.
- Beim Bodenmanagement sei ein Abtrag von rd. 4,3 Mio. m³ Boden bautechnisch erforderlich und die Aufschüttung von 4,7 Mio. m³ Kies und Sand. Der abgetragene Oberboden werde auf der Projektfläche und in der Randzone in Form von Aufschüttungen verwendet und damit auch das Problem des geogenen Arsens gelöst.
- Die Flugrouten entsprächen den Angaben im ROV und jüngsten Anpassungen der Flugsicherung.
- Hinsichtlich der Lärmeinwirkungen gelte für den Nachtflug entsprechend den Auflagen in der landesplanerischen Beurteilung, dass er auf der dritten Bahn nur in Ausnahmefällen wie Notlandungen, Sperrung einer Bahn und meteorologischen Ausnahmesituationen stattfinden werde. Die geltende Nachtflugregelung bleibe unverändert. Die neuen Berechnungsverfahren nach dem im Juni in Kraft getretenen Fluglärmgesetz erweiterten die Schutzzonen zugunsten der Bürger erheblich. Bei der Lärmerrechnung werde nämlich die Schwankungsbreite der Ost- und Westabfertigung innerhalb der letzten 10 Jahre mit dem dreifachen Wert bei beiden Richtungen hinzugerechnet. Dadurch werde im Ergebnis von einer höheren als der 100 % Lärmbelastung zugunsten erweiterter Ansprüche der Bürger auf Lärmschutz ausgegangen (3-Sigma-Regelung). Allein aus diesen veränderten Berechnungsweisen ergäben sich die veränderten und weiter ausgreifenden Lärmisophonen.
- Hinsichtlich der Luftverschmutzung würden die Immissionswerte mit Ausnahme des NO²-Wertes deutlich unterschritten. Der ab 2010 geltende Immissionswert für NO² werde punktuell geringfügig überschritten. Der Anteil der vorhabensbezogenen Zusatzbelastung liege im Bereich der Prognoseunsicherheit.
- Hinsichtlich des Bereichs Umwelt würden die Fachbeiträge Flora und Fauna einer Wirkungsanalyse unterzogen. Bei FFH- und Vogelschutzgebieten habe eine Verträglichkeitsprüfung die Verträglichkeit des Vorhabens ergeben. Hinsichtlich der Vorkommen bestimmter Wiesenbrüter sei beabsichtigt, sie dem Schutz der VO über die Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten zu unterstellen.
- Hinsichtlich Wirtschaft und Siedlung hätten sich gegenüber dem Raumordnungsverfahren höhere Werte bei Einwohner- und Erwerbstätigenzahlen ergeben. Aus der Neuerhebung von Flächenpotentialen und Flächenbedarf folge eine positive Flächenbilanz.
- Hinsichtlich des Verkehrs werde im Fall des Ausbaus der Quell- und Zielverkehr Flughafen um 14.000 Kfz-Fahrten täglich zunehmen, die sich wesentlich auf A92 und FTO konzentrierten.
Die Mitglieder des Nachbarschaftsbeirats stellten eine Vielzahl kritischer Fragen und beurteilten das Vorhaben mehrheitlich weiter ablehnend.