17.06.2008
Staatsministerin Müller betonte in der gestrigen Sitzung des Nachbarschaftsbeirats, dass der Ausbau der Schieneninfrastruktur derzeit das zentrale Thema für die verkehrliche Erschließung des Flughafens München sei. Die Vorplanungen für den Erdinger Ringschluss mit Neufahrner Gegenkurve und Walpertskirchener Spange werden bis Herbst 2008 abgeschlossen. 2009 sollen alle Unterlagen der Bahn für einen Planfeststellungsantrag übergeben werden. Damit seien die Planungen für den Erdinger Ringschluss wesentlich weiter gediehen als die Überlegungen zu einer Verbesserung der Schienenanbindung des Flughafens nach dem Scheitern des Transrapids. Emilia Müller: „Der Erdinger Ringschluss wird von diesen Überlegungen weder inhaltlich noch finanziell beeinträchtigt.“
Der Nachbarschaftsbeirat befasste sich darüber hinaus mit dem Thema Umlandfonds. Er sprach sich mehrheitlich dafür aus, die Antragsberechtigung für aus dem Umlandfonds zu fördernde Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen an eine Lärmbelastung von mehr als 55 dB(A) Dauerschallpegel zu knüpfen, weil dies ein objektives, leicht feststellbares Kriterium sei, das auch die Belastungen in signifikanter Weise abbilde.
Dadurch könne eine völlige Zersplitterung der Förderung verhindert werden.
Berechtigt, Anträge auf Förderung aus dem von der Flughafen München GmbH (FMG) bereitgestellten Fonds in Höhe von 100 Mio. Euro zu stellen, sind danach unter Zugrundelegung der Planfeststellungsunterlagen für eine 3. Start- und Landebahn
a) Landkreise, in denen mehr als 100 Bürger von einem nach dem Fluglärmgesetz rechtlich relevanten Lärmgrenzwert von LAeq-Tag > 55 dB(A) betroffen sind,
b) Gemeinden, in denen Bürger und/oder Gemeindeflächen von einem nach dem Fluglärmgesetz rechtlich relevanten Lärmgrenzwert von LAeq-Tag > 55 dB(A) betroffen sind.
Kriterien für eine Festlegung der Prioritäten innerhalb berechtigt gestellter Anträge müssen noch erarbeitet werden.
In zwei Punkten haben die Kommunen ferner ein Abrücken der FMG von ihrem ursprünglichen Standpunkt erreicht:
Besonders dringliche Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen können bereits ab 01. Januar 2009 förderunschädlich begonnen werden. Solche Maßnahmen fallen - ohne dass eine Förderung schon in Aussicht gestellt wird - nicht allein deshalb aus einer Förderung aus dem Umlandfonds, weil sie vor einem etwaigen Planfeststellungsbeschluss begonnen werden.
Weiterhin werden Planungsmaßnahmen für zwei wichtige überörtliche Straßenverkehrsinfrastrukturprojekte, die Erdinger Nordumfahrung und die Westtangente Freising, unabhängig vom Vorliegen eines Planfeststellungsbeschlusses für eine 3. Start- und Landesbahn ab 2009 mit je 5 Mio. Euro aus dem Umlandfonds gefördert.
Auch den Vorschlägen des Arbeitsausschusses des Nachbarschaftsbeirats zu diesen zwei Punkten stimmte der Nachbarschaftsbeirat mehrheitlich zu.